Next Level 360º

Gewinner des Innovationswettbewerbs »Weiterbildungsprogramm der Zukunft«

Berufsbegleitende Weiterbildung neu gedacht!

Unser Weiterbildungsprogramm Next Level 360° konzentriert sich auf die Anforderungen des Arbeitsmarkts von heute und morgen. Im Fokus stehen Soft Skills und natürlich KI sowie digitale Kompetenzen. Ob als Qualifizierungspaket mit aufeinander abgestimmten Lerninhalten oder als individuell zusammengestelltes Programm – mit Next Level 360° steigen die beruflichen Möglichkeiten!

Das Weiterbildungsprogramm ist durch das Qualifizierungschancengesetz bis zu 100 % förderfähig.

Das Arbeitsentgelt ist durch das Qualifizierungschancengesetz bei § 81 Abs. 2 i. V. m. § 82 SGB III (Geringqualifizierte Beschäftigte) bis zu 100 % förderfähig und bei § 82 SGB III (Beschäftigte) bis zu 75 % förderfähig.

Elemente für den beruflichen Erfolg

  • Branchenoffen für Fachkräfte, Ungelernte ohne Abschluss sowie für (auch angehende) Führungskräfte

  • Ein Einstieg ist jederzeit möglich

  • Mithilfe eines onlinebasiertes Profilings (sog. »Zukunftsprofil« ) wird auf Basis der persönlichen Potenziale ein individuelles Programm zusammengestellt

  • Lernzeiten sind durch Blended-Learning und E-Learning flexibel

  • Online-Seminare sind arbeitszeitkompatibel

  • Jede Fachrichtung wird tutoriell begleitet

  • Das begleitende Coaching unterstützt persönliche Lernerfolge individuell

  • Einzelne Module sind für weitere Qualifizierungen anrechnungsfähig

Module zu vielseitigen Themen

Business Essentials

Leadership

Projektmanagement

Digital Skills

Management Fundamentals

Teamarbeit Online

Soft Skills

Green Skills

Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter

Stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebs, indem Sie Ihre Beschäftigten qualifizieren. Wir unterstützen Sie, indem wir unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildung fördern.

Dies bedeutet für Ihren Betrieb Unterstützung durch …

  • eine Qualifizierungsberatung, die individuell auf Sie abgestimmt ist.

  • Fachkräfte für morgen.

  • Förderleistungen wie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und den Lehrgangskosten oder Zahlung eines Qualifizierungsgeldes.

  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber-Service auf, wenn Sie zum Beispiel Unterstützung benötigen bei …

    • der Personalstrukturanalyse: Hieraus lässt sich zum Beispiel ableiten, wie sich der Personalbestand in Bezug auf Tätigkeitsfelder entwickelt und wo frühzeitig (neu) geplant werden muss.

    • der Kompetenzanalyse: Sie können bei Ihren Beschäftigten identifizieren, welche Kompetenzen vorhanden sind und welche Qualifizierungsbedarfe bestehen beziehungsweise gedeckt werden müssen. 

    • der Qualifizierungsplanung: Wir unterstützen Sie bei der Planung der jeweiligen Weiterbildungsschritte.

    • den Förderleistungen: Wir beraten und begleiten Sie, wenn Sie zum Beispiel Zuschüsse zum Arbeitsentgelt oder Qualifizierungsgeld für Ihre Beschäftigten in Anspruch nehmen wollen.

  • Wir können die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern. 

    Voraussetzungen sind unter anderem:

    • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).

    • Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.

    • Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.

    Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

  • Sollen mehrere Beschäftigte Ihres Betriebes an derselben Weiterbildung teilnehmen, müssen Sie nicht mehrere Anträge stellen. Es genügt ein Antrag auf Zahlung von Arbeitsentgeltzuschüssen und die Übernahme der Lehrgangskosten. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Förderung einzelner Beschäftigter (siehe oben).

    Im Rahmen des Sammelantragsverfahrens erfolgt eine pauschalierte Erstattung der sonstigen Weiterbildungskosten. Es können die Arbeitsentgeltzuschüsse für Sie sowie die Lehrgangskosten voll oder teilweise und eine pauschalierte Erstattung (das ist ein Unterschied zur Individualförderung) der sonstigen Weiterbildungskosten übernommen werden.

    Voraussetzungen sind auch hier unter anderem:

    • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (sie muss nicht am Stück absolviert werden).

    • Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.

    • Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.

    Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

  • Alternativ zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Übernahme der Kosten für eine berufliche Weiterbildung können Sie für Ihre Beschäftigten für die Dauer der beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung) von der Agentur für Arbeit erhalten.

    Ziel ist es, dass Ihre Beschäftigten, trotz strukturwandelbedingt veränderter Anforderungen, mittels beruflicher Weiterbildung im aktuellen Betrieb weiterbeschäftigt werden können. 
    Ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils Ihrer Belegschaft ist daher Grundvoraussetzung für diese Leistung. Ebenso muss eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) über den strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes bestehen. 

    Weitere Voraussetzungen sind unter anderem:

    • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).

    • Der Bildungsträger der beruflichen Weiterbildung ist für die Förderung zugelassen. Eine Zulassung der Weiterbildung selbst ist nicht erforderlich.

    • Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.

    • Es wurde eine Regelung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder eines betriebsbezogenen Tarifvertrags über strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf von mindestens 20 Prozent der Beschäftigten (beziehungsweise 10 Prozent bei weniger als 250 Beschäftigten)  und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes zur nachhaltigen Beschäftigung im Betrieb getroffen.

    • Sie als Betrieb finanzieren die berufliche Weiterbildung (Ihre Beschäftigten dürfen nicht an den Kosten beteiligt werden).

    Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

    Im Rahmen des Sammelantragsverfahrens erfolgt eine pauschalierteErstattung der sonstigen Weiterbildungskosten. Es können die Arbeitsentgeltzuschüsse für Sie sowie die Lehrgangskosten voll oder teilweise und eine pauschalierte Erstattung (das ist ein Unterschied zur Individualförderung) der sonstigen Weiterbildungskosten übernommen werden.

    Voraussetzungen sind auch hier unter anderem:

    • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (sie muss nicht am Stück absolviert werden).

    • Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.

    • Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.

    Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

  • Ihre Beschäftigten können während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld durch die Übernahme von Weiterbildungskosten an einer beruflichen Weiterbildung gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich als Betrieb an den Lehrgangskosten beteiligen. Welchen Anteil der Kosten Sie tragen müssen und welcher von der Agentur für Arbeit übernommen werden kann, ist abhängig von der Größe Ihres Unternehmens. 

    Ziel ist es, dass Ihre Beschäftigten, trotz strukturwandelbedingt veränderter Anforderungen, mittels beruflicher Weiterbildung im aktuellen Betrieb weiterbeschäftigt werden können. 
    Ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils Ihrer Belegschaft ist daher Grundvoraussetzung für diese Leistung. Ebenso muss eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) über den strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes bestehen. 

    Weitere Voraussetzungen sind unter anderem:

    • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).

    • Der Bildungsträger der beruflichen Weiterbildung ist für die Förderung zugelassen. Eine Zulassung der Weiterbildung selbst ist nicht erforderlich.

    • Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.

    • Es wurde eine Regelung im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder eines betriebsbezogenen Tarifvertrags über strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf von mindestens 20 Prozent der Beschäftigten (beziehungsweise 10 Prozent bei weniger als 250 Beschäftigten)  und die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes zur nachhaltigen Beschäftigung im Betrieb getroffen.

    • Sie als Betrieb finanzieren die berufliche Weiterbildung (Ihre Beschäftigten dürfen nicht an den Kosten beteiligt werden).

    Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

    Im Rahmen des Sammelantragsverfahrens erfolgt eine pauschalierteErstattung der sonstigen Weiterbildungskosten. Es können die Arbeitsentgeltzuschüsse für Sie sowie die Lehrgangskosten voll oder teilweise und eine pauschalierte Erstattung (das ist ein Unterschied zur Individualförderung) der sonstigen Weiterbildungskosten übernommen werden.

    Voraussetzungen sind auch hier unter anderem:

    • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (sie muss nicht am Stück absolviert werden).

    • Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.

    • Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.

    Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.

Wer wir sind?

Bildungsakademie Hannover

In einer sich schnell wandelnden Arbeitswelt unterstützen wir Unternehmen und Mitarbeitende, beruflich voranzukommen. Unsere Aus- und Weiterbildungen schließen Qualifikationslücken, stärken die Wettbewerbsfähigkeit und wirken dem Fachkräftemangel entgegen. Mit international anerkannten Zertifikaten und praxisnahen Inhalten schaffen wir echten Mehrwert – für Karriere und Unternehmen. Entdecken Sie Ihre individuellen Möglichkeiten mit uns!

gsm GmbH

Die gsm GmbH ist ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger. In ganz Deutschland fördern und helfen wir Menschen beim beruflichen Einstieg. gsm steht für gemeinsam selber machen. Sie als Mensch stehen bei uns im Mittelpunkt. Denn es ist Ihre Zukunft.

Jobnet.AG

Die Jobnet.AG ist spezialisiert auf innovative Lösungen rund um das Thema Arbeitsmarkt. Unser Fokus ist die Kombination von Online-Technologie mit zukunftsweisenden Konzepten. Unser Ziel: Menschen miteinander verbinden. Für neue Wege in Arbeit.

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